
Re: Änderung Ausweise/Register nach erfolgter PÄ/VÄ - Proble
Bei
PÄ MUSS alles gehen, sonst sofort Strafanzeige einreichen, kommt durch.
Bei
Nur-VÄ wird man sexuell diskriminiert nach allen Regeln der Gemeinheit und Dummheit: ZB das RAV schreibt einem ... zB ... als "
Herr Linda Bünzli" in der für Arbeitgeber zugänglichen Datenbank aus.
Bei Nur-VÄ - das ist meine persönliche Erfahrung - braucht es abartig viel Überzeugungsarbeit und das klappt in folgender Reihenfolge immer wie weniger:
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Normale Geschäftspartner (wie zb
Heine, Coop@Home, aber auch Versicherungen): No Problem, Anschrift wird wie gewünscht gemacht (bei mir Frau) [betr. Kundenkärtlis, persönlich adressierte Post] - man muss sich aber freundlich melden und es verlangen.
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Arbeitgeber, Pensionskassen: Geht an sich genau so gut wie gerade erwähnt. Einfach Diagnose sollte gestellt sein, Alltagstest gemacht oder im Gang.
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finanzkritische Geschäftspartner (
Banken, PostFinance): Lassen sich nur durch intensiven und freundlichen Kontakt zur Verwendung der richtigen Anschrift bewegen [betr. Kundenkärtlis, persönlich adressierte Post]
- (Ausnahme: Ricardo.ch: Stur wie Holz, ist wohl SVP-geführt)
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Einwohnerkontrolle: Deren Daten gehen an
Steuern, AHV, daraus wird der
Stimmausweis gemacht -
alles amtliche: Normalerweise beharren sie darauf, dass der Inhalt der Heimatscheins (Geschlecht) automatisch die Briefanrede etc. bestimmt.
Ich habe recherchiert und herausgefunden, dass es dazu keine gesetzliche Grundlage gibt.
Nicht mal eine Weisung gibt es.
Auch die
eCH-Standards sehen zwei unterschiedliche Datenfelder dafür vor, wobei in eCH keine Verbindung dazwischen festgelegt wurde.
Hier ist der einzige, richtige Ansprechpartner die EWK. Versucht es gar nicht bei den andern. Die EWK kann - wenn sie will - die Briefanrede ändern. Wichtig dabei ist darauf zu bestehen, dass eine Briefanrede nicht gleich dem Heimatscheingeschlecht ist und deren automatisierte Verknüpfung jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt. Zusätzlich muss man darauf bestehen, dass eine falsche Anrede zu sexueller Diskrimination führt.
Wer lässt sich gerne dazu zwingen einen Stimmausweis mit Herr statt Frau zu unterschreiben ... die Steuern als Herr statt Frau bezahlen müssen, etc. ?!?
Auf der
Identitätskarte und dem Pass steht das Geschlecht - das kann klar und unanfechtbar nicht geändert werden - ohne PÄ.
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Strassenverkehrsamt: Denke wäre sehr schwierig, keine Erfahrung damit. Nehme an, das StVA ist auch oder in Bälde mit der EWK gekoppelt.
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RAV, ALK: Ich bin derzeit arbeitslos und somit gerade voll dran.
Hier ist das verantwortliche Programm vom SECO sehr wahrscheinlich effektiv so programmiert, dass die Anrede zur Programmlaufzeit aus dem Heimatscheingeschlecht abgeleitet wird.
Jegliche Beschwerden, beim SECO, beim RAV werden zwar auf der "menschlichen Seite" anerkannt - im Beratergespräch ist klar "Frau" die Anrede.
Aber in allen Dokumenten werde ich sexuell diskriminiert, selbst in jenen wo das RAV (oder die ALK) die Anschrift manuell ändern könnte, es bleibt bislang bei Lippenbekenntnissen. Aus typisch schweizerisch: Die Antwortzeiten RAV/ALK/SECO sind im Bereich Wochen/Monate.
Wie soll man so eine Stelle finden, bitte? Wenn jeder Arbeitgeber nachsehen und herausfinden kann, dass man Pre-OP ist und somit in Zukunft viel Absenzen haben wird? Wie bitte ?
Für mich ist die DB des RAVs "mein moderner Judenstern". Dass RAV-Mitarbeiter auf "sture Methoden" gedrillt werden ist ja allgemein bekannt.
Paradoxerweise kann man als Frau angestellt gewesen sein und wird dann als "Herr" vom RAV "identifiziert" ... Schaaaande !
Für VÄs: Das Geschlecht im Heimatschein ist verbindlich.
Wo W oder M stehen muss - der Heimatschein sagts und dessen Änderung geht nur über eine PÄ.
Anreden, Briefanreden etc entsprechen aber in keiner Art und Weise dem Geschlecht: Eine Anrede dient der Erweisung von Respekt gegenüber der Person mit der man spricht, die man anschreibt, anredet oder gar zur Unterschrift auffordert.
Wenn eine einen
klar weiblichen Vornamen hat, so muss die Anrede "Frau" sein, zwingendermassen: Alles andere ist beleidigend auf sexueller Ebene und somit eine sexuelle Diskrimination - strafbar, spätestens dann, wenn es öffenlich gemacht wird !!!
Mit egal welcher Art Anrede war auch geschichtlich gesehen nie eine Offenlegung des chromosomalen Geschlechts verbunden, bezweckt oder erst recht nicht gewünscht.
Wer das macht verwendet die Heimatscheininformation "Geschlecht" sozusagen wie ein frei verwendbarer Nacktscanner, nimmt dessen Bilder und stellt sie öffentlich zur Schau.
Soviel ich weiss gibt es diese Probleme mit der VÄ in Deutschland nicht, wie es im "rest of the world" aussieht entzeiht sich meinem Wissen.
Bei VÄ wichtig: Anrede und Geschlecht werden in der Schweiz zum Nachteil der Pre-OP-TS amtlich 100%ig illegal aneinander gekoppelt. ...warum auch immer

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